Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Bildaufnahme von oben auf einen Fluss, der sich nur den Wald schlängelt.

Unterhalb der folgenden Abschnitte wird jeweils eine Änderungshistorie im Vergleich zu Vorgängerversionen gezeigt. Die Änderungshistorie bezieht sich auf inhaltliche Änderungen. Grammatikalische Änderungen am Wortlaut oder andere redaktionelle Anpassungen, welche die inhaltliche Aussage nicht ändern, werden nicht gezeigt, um die Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der Informationen nicht zu beeinträchtigen.

  1. Erklärung zu den Offenlegungspflichten gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Angaben im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) (Stand: 21.03.2023)
  2. Informationen zu den Richtlinien der BNP Paribas S.A. im Rahmen der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozessen und in der Anlageberatung (Stand: 01.11.2025)
  3. Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Stand: 30.06.2025)
  4. Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung (8) (STAND: 30.06.2025
  5. Informationen zur Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken (Stand: 30.06.2025)

Die freiwillige Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren von BNP Paribas Real Estate Investment Management Germany GmbH finden Sie auf der Webseite von BNP Paribas Real Estate Investment Management.


Abschnitt 1: Erklärung zu den Offenlegungspflichten gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Angaben im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) (Stand: 25.03.2024)

Es ist das Bestreben von BNP Paribas, durch die Finanzierung der Wirtschaft und die Beratung der Kunden nach ethischen Standards zu einem verantwortungsvollen und nachhaltigen Wachstum beizutragen. Die CSR-Politik (Corporate Social Responsibility) der BNP Paribas-Gruppe ist einer der Kernpunkte dieser Strategie. Sie steht im Einklang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) und stützt sich auf die vier Pfeiler Wirtschaft, Soziales, Gesellschaft und Umwelt, welche die Herausforderungen der unternehmerischen und sozialen Verantwortung (CSR) sowie auch die Ziele der Gruppe widerspiegeln.

2019 hat BNP Paribas einen „Company Purpose“ veröffentlicht, der durch das BNP Paribas Executive Committee getragen wird. Der Company Purpose beruht auf drei Texten, die in Zusammenarbeit mit zahlreichen verschiedenen Mitarbeitenden entstanden sind: die „BNP Paribas Werte“, den „Code of Conduct“ und das „Engagement Manifest“.

Darüber hinaus erlegt sich BNP Paribas mit den Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien, den so genannten „Sektorrichtlinien“, seit mehreren Jahren in sensiblen Sektoren zusätzliche Verpflichtungen auf:

  • Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien in den Bereichen Landwirtschaft, Palmöl, Verteidigung, Nuklearenergie, Zellstoff, Kohlekraftwerke, Bergbau und unkonventionelle Öl- und Gasförderung (eine aktuelle Liste der Richtlinien finden Sie unter folgendem Link [Financing and investment policies – BNP Paribas (group.bnpparibas)]
  • Eine Liste ausgeschlossener Produkte und Aktivitäten wie Tabak, Treibnetze, die Herstellung von Asbestfasern, PCB-haltige Produkte (polychlorierte Biphenyle) oder der Handel mit allen im CITES-Artenschutzübereinkommen (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen) geregelten Arten ohne erforderliche Genehmigung;
  • Restriktionslisten, die den Grad der Überwachung und der Auflagen gegenüber Unternehmen festlegen, die die CSR-Anforderungen der Gruppe nicht vollständig erfüllen.

Gemäß den Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) beteiligt sich die BNP Paribas Gruppe an der Konzipierung und Umsetzung langfristiger sozialer und umweltfreundlicher Lösungen sowohl im Rahmen der Prinzipien für verantwortungsbewusstes Investieren (Principles for Responsible Investment, PRI) als auch im Rahmen der Prinzipien für verantwortungsvolles Bankgeschäft (Principles for Responsible Banking, PRB).

Geltungsbereich dieser Erklärungen
Die in den Erklärungen genannten Informationen gelten für BNP Paribas S.A. und ihre Niederlassungen in Deutschland.

Version 1.1 erstmals veröffentlicht am 10.03.2021

Version 1.2 aktualisiert am 21.03.2023

  • Änderungen im Wording bei Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien
  • Geltungsbereich der BNP Paribas & ihrer Niederlassungen

Abschnitt 2: Informationen zu den Richtlinien der BNP Paribas S.A. im Rahmen der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozesse und in der Anlageberatung (Stand: 01.11.2025)

Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Da es sich hierbei um externe Ereignisse oder Bedingungen handelt, die eine Auswirkung auf den Wert der Investition haben können, werden Nachhaltigkeitsrisiken im folgenden zur besseren Verständlichkeit auch als „Outside-in“ Nachhaltigkeitsrisiken bezeichnet.

BNP Paribas S.A. berücksichtigt als Finanzberater und Finanzmarktteilnehmer, wenn möglich, Nachhaltigkeitsrisiken bei der Auswahl oder Empfehlung von Finanzinstrumenten an ihre Kunden.

Ein langfristiger Anstieg dieser „Outside-in“ Nachhaltigkeitsrisiken ist insbesondere aufgrund des Klimawandels zu erwarten.

Daher berücksichtigt BNP Paribas S.A. neben der herkömmlichen Risiko-Rendite-Analyse so weit wie möglich die „Outside-in“ Nachhaltigkeitsrisiken.

In erster Linie berücksichtigt BNP Paribas S.A. Nachhaltigkeitsrisiken unter Anwendung ihrer Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien („Sektorrichtlinien“) für Aktien, Anleihen und vollständig von BNP Paribas S.A. und ihren Tochtergesellschaften aktiv verwaltete Finanzinstrumente. Bei Finanzprodukten externer Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Produkthersteller, werden die Informationen über deren jeweilige Sektorrichtlinien erhoben und anhand der von BNP Paribas S.A. eigens entwickelten Kleeblatt-Bewertung analysiert und berücksichtigt.

Nach Anwendung dieses ersten Filters auf das investierbare Universum nutzt BNP Paribas ihre eigens entwickelte Kleeblatt-Bewertung, um den Grad der Nachhaltigkeitsintegration der Finanzinstrumente jeder Anlageklasse zu bestimmen. Über die regulatorischen Informationen hinaus gibt sie Aufschluss darüber, inwieweit die Produkte auf die Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung eingehen.

Sie wird innerhalb des Empfehlungsuniversum von BNP Paribas Wealth Management angewandt. Hierbei wird den empfohlenen Produkten ein Rating von 1 bis 5 Kleeblättern zugewiesen. Diese Bewertung erlaubt es BNP Paribas, so weit wie möglich zu identifizieren wie Nachhaltigkeitsrisiken empfohlener Produkte berücksichtigt werden. Das Ergebnis der Kleeblattbewertung kann bei Investitionsentscheidungen oder bei der Beratung von Kunden über Finanzinstrumente berücksichtigt werden. Weitere Informationen zu dieser Bewertung finden Sie auf der Website von BNP Paribas Wealth Management.

Es wurden fünf Bewertungsansätze entwickelt:
• Einen für Aktien und Unternehmensanleihen
• Einen für Staatsanleihen
• Einen für Fonds und ETFs
• Einen für Alternative Investments
• Und einen für Private Assets

Für jede analysierte Anlageklasse – sowohl für Produkte von BNP Paribas als auch für jene anderer Kapitalverwaltungsgesellschaften bzw. anderer Emittenten finanzieller Instrumente – bewerten die Experten des Sustainability Office von BNP Paribas Wealth Management gemeinsam mit den jeweiligen Produktexperten die Nachhaltigkeitsrisiken der Finanzinstrumente mittels der Kleeblatt-Bewertung. Die jeweilige Kleeblatt-Bewertung spiegelt die Einschätzung der Nachhaltigkeitsrisiken wider. Je niedriger die Kleeblatt-Bewertung, desto höher das potenzielle Nachhaltigkeitsrisiko.

Mit der Kleeblatt-Bewertung kann BNP Paribas S.A. als Finanzberater und Finanzmarktteilnehmer Finanzinstrumente identifizieren, bei denen im Falle eines Ereignisses oder einer Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG) tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf den Wert der Investitionen eintreten könnten.

In Finanzinstrumente mit einem hohen Nachhaltigkeitsrisiko kann jedoch investiert oder solche dem Kunden empfohlen werden, wenn sie den Anlagezielen, dem Anlegerprofil oder dem Diversifizierungsbedarf des Kunden entsprechen.

BNP Paribas verpflichtet sich, eine offene und konstruktive Beziehung zu ihren externen Stakeholdern zu pflegen. Diese betreffen unter anderem Kunden, Lieferanten, Investoren und Interessen vertretende Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Damit sollen drei Ziele erreicht werden: Änderungen in den Geschäftsbereichen zu antizipieren und Produkte und Dienstleistungen zu verbessern; das Risikomanagement zu optimieren; und einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft und die Umwelt auszuüben.

Version 1.1 erstmals veröffentlicht am 10.03.2021

Version 1.2 aktualisiert am 04.01.2023

  • Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren betreffend Finanzinstrumente, die eine Exposition gegenüber umstrittenen Waffen haben und Verstöße gegen die UN Global Compact-Grundsätze oder gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen aufweisen

Version 1.3 aktualisiert am 21.03.2023

  • Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Offenlegungsverordnung ohne Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren

Version 1.4 aktualisiert am 06.06.2023

  • Im ersten Satz wurde bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken der Zusatz „so weit wie möglich“ eingefügt und der Passus zur Anwendung der Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien nach oben gezogen.
  • Bei der Erläuterung der Kleeblatt-Methodik zwecks Identifizierung und Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen wurde der Zusatz „so weit wie möglich“ eingefügt. 

Version 1.5 aktualisiert am 05.12.2023

  • Klarstellungen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken („Outside-in“) eingefügt

Version 1.6 aktualisiert am 30.06.2025

  • Nähere Erläuterung der Filterkriterien und Prozesse zur Definition des Empfehlungsuniversums

Version 1.7 aktualisiert am 01.11.2025

  • Update des Kleeblattbewertungsprozesses

Abschnitt 3: Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Stand: 30.06.2025)

BNP Paribas SA berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei der vorliegenden Erklärung handelt es sich um die konsolidierte Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren von BNP Paribas SA und ihrer Niederlassung BNP Paribas Deutschland. 

Diese Erklärung bezieht sich auf den Bezugszeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024.

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für den Bezugszeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, veröffentlicht am 30.06.2024.

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für den Bezugszeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022, veröffentlicht am 30.06.2023.

Abschnitt 4: Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung (8) (STAND: 30.06.2025)

Klassifizierung und Auswahl der Finanzinstrumente durch BNP Paribas S.A.

Die Klassifizierung und Auswahl von Finanzinstrumenten im Hinblick auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren basiert auf:

a. Die von den Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Emittenten für jedes Finanzinstrument dargelegten wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren: Ein Finanzinstrument wird als konform in ökologischer oder sozialer Hinsicht im Sinne der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts, PAI9 ) betrachtet, wenn mindestens einer der verpflichtenden PAI in den Kategorien Umwelt oder Soziales berücksichtigt wird.

b. Aktien und Anleihen: Die Bewertung, die auf dem Datenfluss von BNP Paribas Asset Management basiert, bewertet die Nachhaltigkeit von Aktien und Anleihen unter Berücksichtigung der ESG-Kriterien im Zusammenhang mit den Aktivitäten und Praktiken des Unternehmens sowie unter Berücksichtigung der ESG-Kriterien des Sektors, in dem das Unternehmen tätig ist. Im Rahmen der eigenen ESG-Bewertung berücksichtigt BNP Paribas Asset Management die verpflichtenden PAI. Hier dient zur weiteren Darstellung auch das Dokument „Sustainability risk integration and PASI considerations”, Appendix 1 Mandatory Corporate Indicator, aus dem hervorgeht, wie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Bewertung verankert sind.

Die von BNP Paribas S.A. im Rahmen der Finanzberatung durchgeführte Analyse erlaubt, soweit möglich, eine Klassifizierung von Finanzinstrumenten entsprechend der MIFID II „Nachhaltigkeitspräferenzen“10.

Bei der Beratung zu Nachhaltigkeitsfaktoren für Aktien und Anleihen berücksichtigt BNP Paribas S.A. die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI):

  • PAI Nummer 10: die UNGC-Grundsätze und Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen, die zum Ausschluss von Unternehmen führen können, die in bestimmten Sektoren tätig sind. PAI Nr. 10 wird auf Grundlage der „Responsible Business Conduct Richtlinie“ (RBC) des BNP Paribas Asset Managements berücksichtigt und adressiert, die Unternehmen auf Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen hin bewertet und ausschließt.
  • PAI Nummer 14, das Engagement in umstrittenen Waffen. Die folgenden Übereinkommen über umstrittene Waffen werden bei der Prüfung und Betrachtung von PAI Nr. 14 berücksichtigt: das Oslo-Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (2008), das Ottawa-Abkommen zum Verbot von Antipersonenminen (1999), das Übereinkommen über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (1972) und das Chemiewaffenübereinkommen (1993). Alle Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf umstrittener Waffen beteiligt sind, werden ausgeschlossen.

BNP Paribas S.A. berücksichtigt bei der Beratung zu Nachhaltigkeitsfaktoren von externen Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie empfohlenen Fonds und ETFs die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI):

  • PAI Nummer 10 für den Anteil des Kundenportfolios mit Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß MiFID II: UNGC-Grundsätze und Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen. Zu diesem Zweck prüft BNP Paribas S.A. die von den Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Verfügung gestellten European ESG Templates (EET), um sicherzustellen, dass PAI Nr. 10 berücksichtigt wird. Bei Nichtberücksichtigung unternimmt BNP Paribas S.A. Schritte, um Risiken zu mindern und/oder die Exposition gegenüber PAI Nr. 10 Verstöße zu minimieren.
  • PAI Nummer 14 für den Anteil des Kundenportfolios mit Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß MiFID II: Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen). Zu diesem Zweck prüft BNP Paribas S.A. die von den Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Verfügung gestellten European ESG Templates (EET), um sicherzustellen, dass PAI Nr. 14 berücksichtigt wird. Bei Nichtberücksichtigung und/ oder einer Exposition wird das Finanzprodukt ausgeschlossen.

Um Zweifel auszuschließen erwägt BNP Paribas S.A. zum jetzigen Zeitpunkt keine Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei derivativen Finanzinstrumenten und bei Finanzprodukten die gemäß der Offenlegungsverordnung nach Artikel 6 eingestuft sind.

Für die Annahme und Übermittlung von Aufträgen (RTO) und/oder kundenseitigen Aufforderungen erhält der Kunde keine Beratung und keine Anlageempfehlungen. In diesem Fall berücksichtigt BNP Paribas S.A. die oben genannten PAI nicht.

8 Gemäß Artikel 4.5a SFDR und Artikel 11 der Delegierten Verordnung (SFDR-RTS)
9 PAI in Tabelle 1 der Anlage 1 der technischen Regulierungsstandards (RTS) zur EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) aufgeführt
10 Artikel 2 Absatz 7 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 zu MIFID II
11 ETFs und externe Fonds

Version 1.1 erstmals veröffentlicht am 10.03.2021

Version 1.2 aktualisiert am 04.01.2023

  • Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren betreffend Finanzinstrumente, die eine Exposition gegenüber umstrittenen Waffen haben und Verstöße gegen die UN Global Compact-Grundsätze oder gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen aufweisen.

Version 1.3 aktualisiert am 21.03.2023

  • Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Offenlegungsverordnung ohne Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren.

Version 1.4 aktualisiert am 06.06.2023

  • Bezogen auf Aktien und Anleihen wird eingefügt, dass mit Hilfe von BNP Paribas Asset Management die verpflichtenden PAI berücksichtigt werden. Es wird ein Verweis auf das Dokument „Sustainability risk integration and PASI considerations”, Appendix 1 Mandatory Corporate Indicator eingefügt, aus dem hervorgeht, wie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Bewertungsmethodik verankert sind. Die Angabe zur Bewertung von Fonds, ETF’s und Structured Notes auf Basis des Kleeblattratings wurde gestrichen.
    Es wird die Aussage eingefügt, dass, soweit möglich, die von BNP Paribas in der Finanzberatung durchgeführte Analyse eine Klassifizierung von Finanzinstrumenten entsprechend der MIFID II „Nachhaltigkeitspräferenzen erlaubt.

Version 1.5 aktualisiert am 05.12.2023

  • Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mit Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren (PAI Nr. 10 und PAI Nr. 14). Bezüglich Aktien und Anleihen erfolgt eine uneingeschränkte Berücksichtigung der beiden PAI-Indikatoren. Bezüglich Fonds und ETFs wird PAI-Indikator Nr. 10 lediglich dann berücksichtigt, wenn der Kunde Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß MiFID II angegeben hat. Im Falle einer Nichtberücksichtigung von PAI Nr. 10 bei Fonds und ETFs wird BNP Paribas S.A. Schritte unternehmen, um Risiken zu mindern und/oder die Exposition gegenüber PAI Nr. 10 Verstöße zu minimieren.

Version 1.6 aktualisiert am 25.03.2024

  • Bei der Beratung zu Nachhaltigkeitsfaktoren von Fonds und ETFs werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI) Nummer 10 und 14 für den Anteil des Kundenportfolios mit Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigt.
  • Keine Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei derivativen Finanzinstrumenten und bei Finanzprodukten (ETFs und externe Fonds), die gemäß der Offenlegungsverordnung nach Artikel 6 eingestuft sind.

Version 1.7 aktualisiert am 30.06.2025

  • Spezifizierung der Quellen zur Überprüfung der PAIs für Fonds & ETFs

Abschnitt 5: Informationen zur Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken (Stand: 30.06.2025)

Das gesellschaftliche Engagement von BNP Paribas beinhaltet die Förderung der Nachhaltigkeit und die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken. Um das Engagement ihrer Mitarbeiter in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen zu fördern, hat BNP Paribas seit mehreren Jahren Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Vergütungspolitik integriert, insbesondere durch die CSR-Richtlinie, die sich auf die vier Säulen der Konzernpolitik stützt und sich teilweise auf die jährliche variable Vergütung sowohl der leitenden Angestellten der Gruppe als auch der Anspruchsberechtigten des dreijährigen Treueplans der Gruppe.

Für leitende Angestellte der Gruppe werden CSR-Komponenten (einschließlich Klima- und Umweltkriterien) bei der Berechnung ihrer jährlichen variablen Vergütung in Höhe von 15 % der insgesamt gewährten Summe herangezogen. Von diesen 15 %:

  • werden 5 % vom Vorstand bestimmt, welcher die wesentlichen Entwicklungen und Ergebnisse der Klima- und Sozialen Herausforderungen beurteilt;
  • sind 5 % von der nichtfinanziellen Unternehmensleistung abhängig, gemessen am FTSE und S&P Global CSA, welche im obersten Quartil des Bankensektors liegen sollte;
  • sind 5 % an die Erreichung der CSR-Ziele des CSR-Dashboards der Gruppe gekoppelt, insbesondere in Bezug auf:
    • Treibhausgasemissionen angegeben in Tonnen von CO2-Äquivalenten/ Vollzeitbeschäftigte (Ziel 2025: 1,85 TEQ CO2 pro Vollzeitbeschäftigter);
    • Umfang der Unterstützung, die Kunden den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft ermöglicht (Ziel 2025: 200 Mrd. EUR);
    • Höhe der Finanzierungen für Unternehmen, die zum Schutz der biologischen Vielfalt an Land und im Meer beitragen (Ziel 2025: 4 Mrd. EUR).

Neben dieser CSR-Komponente ist in der Vergütung der leitenden Angestellten der Gruppe auch ein qualitatives Kriterium von 10 % verankert, das vom Vorstand unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte beurteilt wird.

Für Anspruchsberechtigte des dreijährigen Treueplans der Gruppe, bekannt als „Group Sustainability and Incentive Scheme“ (der im Jahr 2024 mehr als 9.200 wichtigen Mitarbeitern der Gruppe gewährt wurde), ist die Auszahlung von 20 % des zugesagten Betrags an die Erreichung der Ziele des CSR-Dashboards der Gruppe gebunden (ebenso wie die Klima- und Umweltziele, wie oben für die Konzernvorstände beschrieben).

Darüber hinaus enthält die Gewinnbeteiligungsvereinbarung für BNP Paribas S.A., BNP Paribas Financial Markets folgende CSR-Kriterien:

  • eine Verringerung der Treibhausgasemissionen pro Mitarbeiter (Energieverbrauch von Gebäuden und durch Dienstreisen);
  • die Anzahl der von den Arbeitnehmern geleisteten Freiwilligen-Stunden (#1MillionHours2Help).

Darüber hinaus regeln die Vergütungsgrundsätze der BNP Paribas Gruppe, dass die variable Vergütung von Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern nicht dazu führt, dass sie überhöhte Nachhaltigkeitsrisiken eingehen, wenn sie Investitionen tätigen und ihre Kunden zu Finanzprodukten beraten, die in der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) geregelt sind.

Diese Elemente sind bei der jährlichen Leistungsbeurteilung für die betreffenden Personen zu berücksichtigen.

Gleichzeitig zielt die Vergütungspolitik von BNP Paribas darauf ab, ein professionelles Verhalten im Einklang mit den Grundsätzen des Verhaltenskodex der Gruppe zu fördern, wobei jeder Verstoß gegen diese Grundsätze bei der Beurteilung der individuellen Leistung aller Mitarbeitenden berücksichtigt wird. Dies gilt insbesondere für jene Mitarbeitenden der Gruppe, deren Tätigkeiten Regulierungen unterliegen. Allen Mitarbeitenden der Gruppe wird ein Verhaltensziel vorgegeben.

Der Verhaltenskodex der BNP Paribas enthält Regeln und Anforderungen für die Mitarbeitenden der Gruppe, um ihre Bestrebungen zu unterstützen, zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen globalen Entwicklung beizutragen und positive Auswirkungen auf die Gesellschaft insgesamt zu haben.

Dieses Engagement umfasst drei Säulen: (i) Förderung und Achtung der Menschenrechte, (ii) Schutz der Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels sowie (iii) verantwortungsbewusstes Handeln bei öffentlichen Auftritten.

Version 1.1 erstmals veröffentlicht am 10.03.2021

Version 1.2 aktualisiert am 30.06.2025

  • Spezifizierung und detailliertere Darstellung der CSR Komponenten in der Vergütungspolitik

BNP Paribas hat die Nutzungsrechte an allen Bildern auf dieser Webseite. Für Informationen über den oder die jeweilige:n Urheber:in eines Bildes kontaktieren Sie bitte groupcommunication.germany@bnpparibas.com.