Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Unterhalb der folgenden Abschnitte wird jeweils eine Änderungshistorie im Vergleich zu Vorgängerversionen gezeigt. Die Änderungshistorie bezieht sich auf inhaltliche Änderungen. Grammatikalische Änderungen am Wortlaut oder andere redaktionelle Anpassungen, welche die inhaltliche Aussage nicht ändern, werden nicht gezeigt, um die Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der Informationen nicht zu beeinträchtigen.

  1. Erklärung zu den Offenlegungspflichten gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Angaben im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) (Stand: 21.03.2023)
  2. Informationen zu den Richtlinien der BNP Paribas S.A. im Rahmen der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozessen und in der Anlageberatung (Stand: 05.12.2023)
  3. Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Stand: 28.06.2024)
  4. Informationen zu den Richtlinien der BNP Paribas S.A. als Finanzmarktteilnehmer zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für das Portfoliomanagement (Stand: 25.03.2024)
  5. Informationen zu den Richtlinien der BNP Paribas S.A. als Finanzberater zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung (Stand: 25.03.2024)
  6. Informationen zur Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken (Stand: 10.03.2023)

Die freiwillige Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren von BNP Paribas Real Estate Investment Management Germany GmbH finden Sie auf der Webseite von BNP Paribas Real Estate Investment Management.


Abschnitt 1: Erklärung zu den Offenlegungspflichten gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Angaben im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) (Stand: 25.03.2024)

Es ist das Bestreben von BNP Paribas, durch die Finanzierung der Wirtschaft und die Beratung der Kunden nach ethischen Standards zu einem verantwortungsvollen und nachhaltigen Wachstum beizutragen. Die CSR-Politik (Corporate Social Responsibility) der BNP Paribas-Gruppe ist einer der Kernpunkte dieser Strategie. Sie steht im Einklang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) und stützt sich auf die vier Pfeiler Wirtschaft, Soziales, Gesellschaft und Umwelt, welche die Herausforderungen der unternehmerischen und sozialen Verantwortung (CSR) sowie auch die Ziele der Bank widerspiegeln.

2019 hat BNP Paribas einen „Company Purpose“ veröffentlicht, der durch das BNP Paribas Executive Committee getragen wird. Der Company Purpose beruht auf drei Texten, die in Zusammenarbeit mit zahlreichen verschiedenen Mitarbeitenden entstanden sind: die „BNP Paribas Werte“, den „Code of Conduct“ und das „Engagement Manifest“.

Darüber hinaus erlegt sich BNP Paribas mit den Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien, den so genannten „Sektorrichtlinien“, seit mehreren Jahren in sensiblen Sektoren zusätzliche Verpflichtungen auf:

  • Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien in den Bereichen Landwirtschaft, Palmöl, Verteidigung, Nuklearenergie, Zellstoff, Kohlekraftwerke, Bergbau und unkonventionelle Öl- und Gasförderung (eine aktuelle Liste der Richtlinien finden Sie unter folgendem Link [Financing and investment policies – BNP Paribas (group.bnpparibas)];
  • Eine Liste ausgeschlossener Produkte und Aktivitäten wie Tabak, Treibnetze, die Herstellung von Asbestfasern, PCB-haltige Produkte (polychlorierte Biphenyle) oder der Handel mit allen im CITES-Artenschutzübereinkommen (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen) geregelten Arten ohne erforderliche Genehmigung;
  • Restriktionslisten, die den Grad der Überwachung und der Auflagen gegenüber Unternehmen festlegen, die die CSR-Anforderungen der Gruppe nicht vollständig erfüllen.
  • Gemäß den Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) beteiligt sich die BNP Paribas Gruppe an der Konzipierung und Umsetzung langfristiger sozialer und umweltfreundlicher Lösungen sowohl im Rahmen der Prinzipien für verantwortungsbewusstes Investieren (Principles for Responsible Investment, PRI) als auch im Rahmen der Prinzipien für verantwortungsvolles Bankgeschäft (Principles for Responsible Banking, PRB).
Geltungsbereich dieser Erklärungen
Die in den Erklärungen genannten Informationen gelten für BNP Paribas S.A. und ihre Niederlassungen innerhalb der EU (in Deutschland für die Geschäftsbereiche Wealth Management und Wealth Management Private Banking und Spanien).

Version 1.1 erstmals veröffentlicht am 10.03.2021

Version 1.2 aktualisiert am 21.03.2023

  • Änderungen im Wording bei Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien
  • Geltungsbereich der BNP Paribas & ihrer Niederlassungen

Abschnitt 2: Informationen zu den Richtlinien der BNP Paribas S.A. im Rahmen der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozesse und in der Anlageberatung (Stand: 25.03.2024)

Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Da es sich hierbei um externe Ereignisse oder Bedingungen handelt, die eine Auswirkung auf den Wert der Investition haben können, werden Nachhaltigkeitsrisiken im folgenden zur besseren Verständlichkeit auch als „Outside-in“ Nachhaltigkeitsrisiken bezeichnet.

BNP Paribas S.A. berücksichtigt als Finanzberater und Finanzmarktteilnehmer so weit wie möglich Nachhaltigkeitsrisiken bei der Auswahl oder Empfehlung von Finanzinstrumenten an ihre Kunden.

Ein langfristiger Anstieg dieser „Outside-in“ Nachhaltigkeitsrisiken ist insbesondere aufgrund des Klimawandels zu erwarten.

BNP Paribas S.A. berücksichtigt daher neben der herkömmlichen Risiko-Rendite-Analyse so weit wie möglich die „Outside-in“ Nachhaltigkeitsrisiken.

Zu diesem Zweck nutzt BNP Paribas S.A. ein internes Ratingverfahren, das so genannte Kleeblatt-Rating. Dieses dient dazu, das Nachhaltigkeitsrisiko und den Nachhaltigkeitsgrad von Investitionen mit oder ohne Nachhaltigkeitsmerkmale zu bestimmen und zu vergleichen.

Dieses eigens entwickelte Kleeblatt-Rating wird für das Anlageuniversum empfohlener Finanzinstrumente angewandt. Hierbei wird eine Punktzahl auf einer Skala von 0 bis 10 ausgewiesen, die es BNP Paribas ermöglicht, so weit wie möglich Nachhaltigkeitsrisiken zu identifizieren und diese Risiken bei Investitionsentscheidungen oder bei der Beratung von Kunden über Finanzinstrumente zu berücksichtigen. Weitere Informationen zu diesem Rating finden Sie auf unserer Webseite.

Für Aktien und Anleihen innerhalb des von BNP Paribas Wealth Management empfohlenen Anlageuniversums wird die Analyse der „Outside-in“ Nachhaltigkeitsrisiken von BNP Paribas Asset Management durchgeführt. Je höher das potenzielle Nachhaltigkeitsrisiko, desto geringer ist der vergebene ESG-Score durch BNP Paribas Asset Management, der wiederum in das eigens entwickelte Kleeblatt-Rating von BNP Paribas Wealth Management übersetzt wird. In Bezug auf Finanzinstrumente von anderen Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Emittenten sind die Analysten von BNP Paribas Wealth Management für die Analyse der Nachhaltigkeitsrisiken verantwortlich, welche in unserem Kleeblatt-Rating berücksichtigt werden. Je niedriger das Kleeblatt-Rating, desto höher  das potenzielle Nachhaltigkeitsrisiko.

Darüber hinaus berücksichtigt BNP Paribas S.A. Nachhaltigkeitsrisiken unter Anwendung ihrer Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien („Sektorrichtlinien“) für Aktien, Anleihen und vollständig1 von BNP Paribas und ihren Tochtergesellschaften aktiv verwaltete Finanzinstrumente. Bei Finanzprodukten externer Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Produkthersteller, werden die Informationen über  deren jeweilige Sektorrichtlinien erhoben und anhand des von BNP Paribas S.A. eigens entwickelten Kleeblatt-Ratings berücksichtigt.

Mit dem Kleeblatt-Rating kann BNP Paribas S.A. als Finanzberater und Finanzmarktteilnehmer Finanzinstrumente identifizieren, bei denen im Falle eines Ereignisses oder einer Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG) tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf den Wert der Investitionen eintreten könnten.

In Finanzinstrumente mit einem hohen Nachhaltigkeitsrisiko kann jedoch investiert oder solche dem Kunden empfohlen werden, wenn sie den Anlagezielen, dem Anlegerprofil oder dem Diversifizierungsbedarf des Kunden entsprechen.

BNP Paribas verpflichtet sich, eine offene und konstruktive Beziehung zu ihren externen Stakeholdern zu pflegen. Diese betreffen unter anderem Kunden, Lieferanten, Investoren und Interessen vertretende Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Damit sollen drei Ziele erreicht werden: Änderungen in den Geschäftsbereichen zu antizipieren und Produkte und Dienstleistungen zu verbessern; das Risikomanagement zu optimieren; und einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft auszuüben.

[1] Ohne von Dritten verwaltete Finanzprodukte

Version 1.1 erstmals veröffentlicht am 10.03.2021

Version 1.2 aktualisiert am 04.01.2023

  • Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren betreffend Finanzinstrumente, die eine Exposition gegenüber umstrittenen Waffen haben und Verstöße gegen die UN Global Compact-Grundsätze oder gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen aufweisen.

Version 1.3 aktualisiert am 21.03.2023

  • Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Offenlegungsverordnung ohne Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren.

Version 1.4 aktualisiert am 06.06.2023

  • Im ersten Satz wurde bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken der Zusatz „so weit wie möglich“ eingefügt und der Passus zur Anwendung der Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien nach oben gezogen.
  • Bei der Erläuterung der Kleeblatt-Methodik zwecks Identifizierung und Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen wurde der Zusatz „so weit wie möglich“ eingefügt. 
  • Version 1.5 aktualisiert am 05.12.2023
  • Klarstellungen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken („Outside-in“) eingefügt.

Abschnitt 3: Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Stand: 28.06.2024)

BNP Paribas SA berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei der vorliegenden Erklärung handelt es sich um die konsolidierte Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren von BNP Paribas SA und ihrer Niederlassung BNP Paribas Deutschland. 

Diese Erklärung bezieht sich auf den Bezugszeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für den Bezugszeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022, veröffentlicht am 30.06.2023.


Abschnitt 4: Informationen zu den Richtlinien der BNP Paribas S.A. als Finanzmarktteilnehmer zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für das Portfoliomanagement[1] (Stand: 25.3.2024)

Nachhaltigkeitsfaktoren sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Als Finanzmarktteilnehmer berücksichtigt BNP Paribas S.A. die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Der Ansatz von BNP Paribas S.A. zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren beruht auf extrafinanziellen Datenquellen und Analysen:

Die Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien der BNP Paribas Gruppe:

Über ihre in Zusammenarbeit mit unabhängigen Experten entwickelten Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien (siehe BNP Paribas „Sektorrichtlinien“) koordiniert die BNP Paribas Gruppe Investitionsvorhaben in sensiblen Sektoren und schließt eine Reihe von Sektoren oder Unternehmensaktivitäten aus. Für jeden Sektor berücksichtigt die Gruppe verschiedene verbindliche Anforderungen, Bewertungskriterien und bewährte Praktiken der Branche, sofern vorhanden.

a) Das BNP Paribas Asset Management „ESG“[2]-Screening von Anleihen und Aktien (Einzeltitel): BNP Paribas greift auf Informationen, Quellen und Richtlinien des BNP Paribas Asset Managements zurück, die speziell auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind. Im Hinblick auf den Auswahlprozess ermöglichen die Säulen der globalen Nachhaltigkeitsstrategie („Global Sustainability Strategy”), die durch BNP Paribas Asset Management entwickelt wurden, eine Unternehmensklassifizierung auf Basis verschiedener Nachhaltigkeitsperimeter:

  • Die ESG-Bewertung erfolgt auf Grundlage von Wesentlichkeit, Messbarkeit, Datenqualität und Verfügbarkeit, und konzentriert sich auf eine begrenzte Anzahl solider ESG-Kennzahlen, darunter folgende Quellen:
  • Externe Anbieter: Auf ESG-Daten und auf ESG-Forschung spezialisierte Unternehmen;
  • Interne qualitative Recherche: Daten von ESG-Analysten des BNP Paribas Asset Managements, welche die jeweilige ESG-Leistung bewerten und externe ESG-Daten überprüfen (basierend auf dem direkten Kontakt zu Unternehmen, Wissenschaftlern, zivilgesellschaftlicher Forschung sowie Zugang zu offiziellen Veröffentlichungen der Unternehmen);
  • Internationale Institutionen: Eurostat, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Vereinte Nationen (UN), Weltbank, Internationale Energieagentur (IEA), Weltgesundheits-organisation (WHO).
  • Die „Stewardship-Strategie“ umfasst das proaktive Engagement mit Unternehmen und anderen Emittenten sowie mit politischen Entscheidungsträgern in Fragen der Nachhaltigkeit.
  • Die Responsible Business Conduct Richtlinie zielt darauf ab, Reputationsrisiken und regulatorische Risiken zu vermeiden. Die Richtlinie fördert die Einhaltung von Grundrechten durch Unternehmen in den Bereichen Menschenrechte und Arbeitsrecht, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung auf Grundlage der 10 Grundsätze des Global Compact der Vereinten Nationen („United Nations Global Compact Principles”).
  • Die zukunftsweisende Perspektive („3 E´s“) orientiert sich an den drei wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltigere und inklusivere Wirtschaft. Das sind die Kernbereiche Energiewende, Umwelt und Gleichstellung.

Basierend auf den Daten der BNP Paribas Gruppe und BNP Paribas Asset Management ist BNP Paribas S.A. in der Lage:

  • Emittenten auszuwählen und auszuschließen (Aktien und Anleihen),
  • Soweit möglich, Aktien und Anleihen entsprechend der MIFID II „Nachhaltigkeitspräferenzen“ zu klassifizieren[3] ,
  • Aktien und Anleihen nach dem BNP Paribas-eigenen Kleeblatt-Rating zu bewerten.
  • PAI Nummer 10 zu berücksichtigen: Die UNGC-Grundsätze und Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für mulitnationale Unternehmen, die zum Ausschluss von Unternehmen führen können, die in bestimmten Sektoren tätig sind. PAI Nr. 10 wird auf Grundlage der „Responsible Business Conduct Richtlinie“ (RBC) des BNP Paribas Asset Managements berücksichtigt und adressiert, die Unternehmen auf Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für mulitnationale Unternehmen hin bewertet und ausschließt.
  • PAI Nummer 14 zu berücksichtigen: Das Engagement in umstrittenen Waffen. Die folgenden Übereinkommen über umstrittene Waffen werden bei der Prüfung und Betrachtung von PAI 14 berücksichtigt: das Oslo-Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (2008), das Ottawa-Abkommen zum Verbot von Antipersonenminen (1999), das Übereinkommen über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (1972) sowie das Chemiewaffenübereinkommen (1993). Alle Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf umstrittener Waffen beteiligt sind, werden ausgeschlossen.
  • Weitere Informationen zum Kleeblatt-Rating finden Sie auf unserer Webseite.

b) Analyse von Kapitalverwaltungsgesellschaften und empfohlener Fonds und ETF-[4]s

BNP Paribas erhebt nachhaltigkeitsbezogene Informationen von Kapitalverwaltungsgesellschaften auf Grundlage eines eigenen Due-Diligence-Fragebogens.

  • Due-Diligence Fragebogen für Fonds: umfassende Fragen, die sich auf sechs Bereiche beziehen, entweder auf die Kapitalverwaltungsgesellschaft und/oder den Fonds in Hinblick auf ESG-Praktiken und -Ausschlüsse, Stimmrechtspolitik und Engagementpolitik, Transparenz, Nachhaltigkeit der Kapitalverwaltungsgesellschaft, nachhaltige thematische Investmentlösungen und Impact
  • Due-Diligence Fragebogen für ETFs: Fragen rund um die sechs oben genannten Bereiche
  • Due-Diligence Fragebogen für Offene Alternative Investmentfonds: umfassende Fragen zu sieben Bereichen

BNP Paribas betrachtet Ausschlüsse im empfohlenen Wertpapieruniversum, d.h. sektorbasierte Ausschlüsse, normbasierte Ausschlüsse, aktivitätsbasierte Ausschlüsse sowie schlechteste ESG-Ratings unter Peers. Auch die Art und Weise, wie ESG-Kontroversen während des Investitionsprozesses berücksichtigt werden, wird durch Due Diligence-Prozesse ermittelt.

BNP Paribas stützt sich auf die von den Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Verfügung gestellten Informationen über die ESG-Merkmale eines Finanzinstruments gemäß der vom Fachgremium Findatex definierten Europäischen ESG-Datenvorlage (European ESG Template, EET):

  • Daten über taxonomiekonforme Investitionen innerhalb des Finanzinstruments (Prozentsatz der Ausrichtung auf Grundlage der EU-Taxonomie-Verordnung),
  • Daten über nachhaltige Investitionen innerhalb des Finanzinstruments (Anteil an nachhaltigen Investitionen im Sinne der Offenlegungsverordnung (SFDR)) und
  • Daten zu den verpflichtenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Dank dieses doppelten Analyseverfahrens bei der Auswahl von Fonds und ETFs, ist BNP Paribas S.A. somit in der Lage:

  • Kapitalverwaltungsgesellschaften, Fonds und ETFs auszuwählen;
  • soweit möglich, Fonds und ETFs entsprechend der MIFID II „Nachhaltigkeitspräferenzen“ zu klassifizieren[5];
  • PAI Nummer 10 zu berücksichtigen: UNGC-Grundsätze und Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für mulitnationale Unternehmen. Zu diesem Zweck prüft BNP Paribas S.A. die European ESG Templates (EET) und die von den Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Verfügung gestellten vorvertraglichen Informationen innerhalb der Verkaufsprospekte, um sicherzustellen, dass PAI Nr. 10 berücksichtigt wird. Bei Nichtberücksichtigung unternimmt BNP Paribas S.A. Schritte, um Risiken zu mindern und/oder die Exposition gegenüber PAI Nr. 10 Verstöße zu minimieren.
  • PAI Nummer 14 zu berücksichtigen: Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen). Zu diesem Zweck prüft BNP Paribas S.A. die European ESG Templates (EET) und die von den Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Verfügung gestellten vorvertraglichen Informationen innerhalb der Verkaufsprospekte, um sicherzustellen, dass PAI Nr. 14 berücksichtigt wird. Bei Nichtberücksichtigung und/ oder einer Exposition wird das Finanzprodukt ausgeschlossen.

Um Zweifel auszuschließen erwägt BNP Paribas S.A. zum jetzigen Zeitpunkt keine Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei derivativen Finanzinstrumenten und bei Finanzprodukten7, die gemäß der Offenlegungsverordung nach Artikel 6 eingestuft sind.

Informationen zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden von BNP Paribas jährlich auf der Website zur Verfügung gestellt.

[7] ETFs und externe Fonds

Version 1.1 erstmals veröffentlicht am 10.03.2021

Version 1.2 aktualisiert am 04.01.2023

  • Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren betreffend Finanzinstrumente, die eine Exposition gegenüber umstrittenen Waffen haben und Verstöße gegen die UN Global Compact-Grundsätze oder gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen aufweisen.

Version 1.3 aktualisiert am 21.03.2023

  • Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Offenlegungsverordnung ohne Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren.

Version 1.4 aktualisiert am 06.06.2023

  • Bei dem Ansatz der BNPP zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren wurde ergänzt, dass dieser auch auf extrafinanziellen Datenquellen beruht.
  • Bei der Auswahl und dem Ausschluss von Emittenten von Aktien und Anleihen wurde klargestellt, dass Daten der BNP Paribas Gruppe und der BNP Paribas Asset Management herangezogen werden.
  • Bei der Erhebung von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen von Kapitalverwaltungsgesellschaften für Fonds, ETF‘s und Offene Alternative Investmentfonds wurde ergänzt, dass seitens der BNP Paribas Due Diligence Fragebögen eingesetzt werden.
  • Es wird klargestellt, dass BNP Paribas zum jetzigen Zeitpunkt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei derivativen Finanzinstrumenten und Barmittel nicht berücksichtigt.
  • Version 1.5 aktualisiert am 05.12.2023
  • Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mit Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren (PAI Nr. 10 und PAI Nr. 14). Im Falle einer Nichtberücksichtigung von PAI Nr. 10 bei Fonds und ETFs wird BNP Paribas S.A. Schritte unternehmen, um Risiken zu mindern und/oder die Exposition gegenüber PAI Nr. 10 Verstöße zu minimieren.

Version 1.6 aktualisiert am 25.03.2024

Keine Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei Finanzprodukten (ETFs und externe Fonds), die gemäß der Offenlegungsverordnung nach Artikel 6 eingestuft sind.


Abschnitt 5: Informationen zu den Richtlinien der BNP Paribas S.A. als Finanzberater zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung[6] (Stand: 25.3.2024)

Klassifizierung und Auswahl der Finanzinstrumente durch BNP Paribas S.A.

Die Klassifizierung und Auswahl von Finanzinstrumenten im Hinblick auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren basiert auf:

a) Die von den Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Emittenten für jedes Finanzinstrument dargelegten wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren: Ein Finanzinstrument wird als ESG-konform im Sinne der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts, PAI[7]) betrachtet, wenn mindestens einer der verpflichtenden PAI in den Kategorien Umwelt (E), Soziales (S) oder Unternehmensführung (G) berücksichtigt wird.

b) Aktien und Anleihen: Die Methodik, die auf dem Datenfluss von BNP Paribas Asset Management basiert, bewertet die Nachhaltigkeit von Aktien und Anleihen unter Berücksichtigung der ESG-Kriterien im Zusammenhang mit den Aktivitäten und Praktiken des Unternehmens sowie unter Berücksichtigung der ESG-Kriterien des Sektors, in dem das Unternehmen tätig ist. Im Rahmen der eigenen ESG-Bewertung berücksichtigt BNP Paribas Asset Management die verpflichtenden PAI. Hier dient zur weiteren Darstellung auch das Dokument Sustainability risk integration and PASI considerations”, Appendix 1 Mandatory Corporate Indicator, aus dem hervorgeht, wie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Bewertungsmethodik verankert sind.

Die von BNP Paribas S.A. im Rahmen der Finanzberatung durchgeführte Analyse erlaubt, soweit möglich, eine Klassifizierung von Finanzinstrumenten entsprechend der MIFID II „Nachhaltigkeitspräferenzen“[8].

Bei der Beratung zu Nachhaltigkeitsfaktoren für Aktien und Anleihen berücksichtigt BNP Paribas S.A. die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI):

  • PAI Nummer 10: die UNGC-Grundsätze und Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für mulitnationale Unternehmen, die zum Ausschluss von Unternehmen führen können, die in bestimmten Sektoren tätig sind. PAI Nr. 10 wird auf Grundlage der „Responsible Business Conduct Richtlinie“ (RBC) des BNP Paribas Asset Managements berücksichtigt und adressiert, die Unternehmen auf Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für mulitnationale Unternehmen hin bewertet und ausschließt.
  • PAI Nummer 14,  das Engagement in umstrittenen Waffen. Die folgenden Übereinkommen über umstrittene Waffen werden bei der Prüfung und Betrachtung von PAI Nr. 14 berücksichtigt: das Oslo-Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (2008), das Ottawa-Abkommen zum Verbot von Antipersonenminen (1999), das Übereinkommen über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (1972) und das Chemiewaffenübereinkommen (1993). Alle Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf umstrittener Waffen beteiligt sind, werden ausgeschlossen.

BNP Paribas S.A. berücksichtigt bei der Beratung zu Nachhaltigkeitsfaktoren von externen Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie empfohlenen Fonds und ETFs die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI):

  • PAI Nummer 10 für den Anteil des Kundenportfolios mit Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß MiFID II: UNGC-Grundsätze und Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für mulitnationale Unternehmen. Zu diesem Zweck prüft BNP Paribas S.A. die European ESG Templates (EET) und die von den Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Verfügung gestellten vorvertraglichen Informationen innerhalb der Verkaufsprospekte, um sicherzustellen, dass PAI Nr. 10 berücksichtigt wird. Bei Nichtberücksichtigung unternimmt BNP Paribas S.A. Schritte, um Risiken zu mindern und/oder die Exposition gegenüber PAI Nr. 10 Verstöße zu minimieren.
  • PAI Nummer 14 für den Anteil des Kundenportfolios mit Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß MiFID II: Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen). Zu diesem Zweck prüft BNP Paribas S.A. die European ESG Templates (EET) und die von den Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Verfügung gestellten vorvertraglichen Informationen innerhalb der Verkaufsprospekte, um sicherzustellen, dass PAI Nr. 14 berücksichtigt wird. Bei Nichtberücksichtigung und/ oder einer Exposition wird das Finanzprodukt ausgeschlossen.

Um Zweifel auszuschließen erwägt BNP Paribas S.A. zum jetzigen Zeitpunkt keine Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei derivativen Finanzinstrumenten und bei Finanzprodukten11, die gemäß der Offenlegungsverordnung nach Artikel 6 eingestuft sind.

Für die Annahme und Übermittlung von Aufträgen (RTO) und/oder kundenseitigen Aufforderungen erhält der Kunde keine Beratung und keine Anlageempfehlungen. In diesem Fall berücksichtigt BNP Paribas S.A. die oben genannten PAI nicht.

[11] ETFs und externe Fonds

Version 1.1 erstmals veröffentlicht am 10.03.2021

Version 1.2 aktualisiert am 04.01.2023

  • Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren betreffend Finanzinstrumente, die eine Exposition gegenüber umstrittenen Waffen haben und Verstöße gegen die UN Global Compact-Grundsätze oder gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen aufweisen.

Version 1.3 aktualisiert am 21.03.2023

  • Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Offenlegungsverordnung ohne Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren.

Version 1.4 aktualisiert am 06.06.2023

Bezogen auf Aktien und Anleihen wird eingefügt, dass mit Hilfe von BNP Paribas Asset Management die verpflichtenden PAI berücksichtigt werden. Es wird ein Verweis auf das Dokument „Sustainability risk integration and PASI considerations”, Appendix 1 Mandatory Corporate Indicator eingefügt, aus dem hervorgeht, wie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Bewertungsmethodik verankert sind. Die Angabe zur Bewertung von Fonds, ETF’s und Structured Notes auf Basis des Kleeblattratings wurde gestrichen.
Es wird die Aussage eingefügt, dass, soweit möglich, die von BNP Paribas in der Finanzberatung durchgeführte Analyse eine Klassifizierung von Finanzinstrumenten entsprechend der MIFID II „Nachhaltigkeitspräferenzen erlaubt.

Version 1.5 aktualisiert am 05.12.2023

Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mit Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren (PAI Nr. 10 und PAI Nr. 14). Bezüglich Aktien und Anleihen erfolgt eine uneingeschränkte Berücksichtigung der beiden PAI-Indikatoren. Bezüglich Fonds und ETFs wird PAI-Indikator Nr. 10 lediglich dann berücksichtigt, wenn der Kunde Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß MiFID II angegeben hat. Im Falle einer Nichtberücksichtigung von PAI Nr. 10 bei Fonds und ETFs wird BNP Paribas S.A. Schritte unternehmen, um Risiken zu mindern und/oder die Exposition gegenüber PAI Nr. 10 Verstöße zu minimieren.

Version 1.6 aktualisiert am 25.03.2024

Bei der Beratung zu Nachhaltigkeitsfaktoren von Fonds und ETFs werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI) Nummer 10 und 14 für den Anteil des Kundenportfolios mit Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigt.

Keine Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei derivativen Finanzinstrumenten und bei Finanzprodukten (ETFs und externe Fonds), die gemäß der Offenlegungsverordnung nach Artikel 6 eingestuft sind.


Abschnitt 6: Informationen zur Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken (Stand: 25.03.2024)

Das gesellschaftliche Engagement von BNP Paribas beinhaltet die Förderung der Nachhaltigkeit und die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken. Um das Engagement ihrer Mitarbeitenden in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen zu fördern, hat BNP Paribas seit mehreren Jahren Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Vergütungspolitik integriert, insbesondere durch die CSR-Richtlinie, die sich auf die vier Säulen der Konzernpolitik stützt und sich teilweise auf die jährliche variable Vergütung der Führungskräfte oder die langfristige Vergütung wichtiger Mitarbeiter auswirkt.

Darüber hinaus regeln die Vergütungsgrundsätze der BNP Paribas Gruppe, dass die variable Vergütung von Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern nicht dazu führt, dass sie überhöhte Nachhaltigkeitsrisiken eingehen, wenn sie Investitionen tätigen und ihre Kunden zu Finanzprodukten beraten, die in der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) geregelt sind. Diese Elemente sind bei der jährlichen Leistungsbeurteilung für die betreffenden Personen zu berücksichtigen.

Gleichzeitig zielt die Vergütungspolitik von BNP Paribas darauf ab, ein professionelles Verhalten im Einklang mit den Grundsätzen des Verhaltenskodex der Gruppe zu fördern, wobei jeder Verstoß gegen diese Grundsätze bei der Beurteilung der individuellen Leistung aller Mitarbeitenden berücksichtigt wird. Dies gilt insbesondere für jene Mitarbeitenden der Gruppe, deren Tätigkeiten Regulierungen unterliegen.

Der Verhaltenskodex der BNP Paribas enthält Regeln und Anforderungen für die Mitarbeitenden der Gruppe, um ihre Bestrebungen zu unterstützen, zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen globalen Entwicklung beizutragen und positive Auswirkungen auf die Gesellschaft insgesamt zu haben.

Dieses Engagement umfasst drei Säulen: (i) Förderung und Achtung der Menschenrechte, (ii) Schutz der Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels sowie (iii) verantwortungsbewusstes Handeln bei öffentlichen Auftritten.

Version 1.1 erstmals veröffentlicht am 10.03.2021


[1] Offenlegung gemäß Artikel 4.1a, 4.2

[2] Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) – ESG

[3] Artikel 2 Absatz 7 Delegierte Verordnung (EU) 2021/1253 zu MIFID

[4] Exchange Traded Fund

[5] Artikel 2 Absatz 7 Delegierte Verordnung (EU) 2021/1253 zu MIFID

[6] Gemäß Artikel 4.5a SFDR und Artikel 11 der Delegierten Verordnung (SFDR-RTS)

[7] PAI in Tabelle 1 der Anlage 1 der technischen Regulierungsstandards (RTS) zur EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) aufgeführt

[8] Artikel 2 Absatz 7 Delegierte Verordnung (EU) 2021/1253 zu MIFID II

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